AGBs
Stand 02 / 2019
1. Geltung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller zwischen der AMEPRO GmbH und unternehmerischen Kunden (kurz Kunde) geschlossenen Rechtsgeschäfte, also sowohl für das gegenständliche Rechtsgeschäft, sowie auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2. Es werden ausschließlich Fachpersonen und Einrichtungen des Gesundheitswesens inkl. des Veterinärbereichs beliefert, die über die notwendige Qualifikation im Umgang mit Medizinprodukten und Medizintechnik verfügen und dies auf Verlangen von AMEPRO GmbH nachweisen können. Der Kunde erklärt mit seiner Bestellung, eine solche Fachperson bzw. Einrichtung zu sein. AMEPRO GmbH ist berechtigt den Wahrheitsgehalt der Angaben zu überprüfen.
1.3. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.amepro.at)
1.4. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.6. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
1.7 Mündliche Vereinbarungen, die für uns zusätzliche Verpflichtungen enthalten, sind ausschließlich bindend, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot/Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen von besonderen Eigenschaften des Kaufgegenstandes und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. Soweit für den Kunden andere als die in unseren Katalogen und Preislisten angeführten Informationen oder Spezifikationen zu unseren Produkten relevant sind, hat er uns dies schriftlich darzulegen.
In von Dritten angefertigten Katalogen, Preislisten o-der anderen Medien angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen sind uns aus-schließlich zuzurechnen, falls wir die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen gegenüber dem Kunden im Einzelfall ausdrücklich bestätigt haben. Derartige Informationen sind unverbindlich, so-weit diese nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt er-klärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
2.5. Die Bestellung durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir sind berechtigt dieses innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen (schriftlich oder durch Auslieferung der Ware). Sofern der Kunde auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf dessen Verlangen gemeinsam mit den ABG per E-Mail zurückgesandt.
2.6. AMEPRO GmbH garantiert keine Verfügbarkeit der bestellten Produkte und behält sich vor, bestellte Artikel nicht zu liefern, z.B. wenn diese nicht oder nicht vollständig lieferbar sind. AMEPRO GmbH in-formiert auf der Rechnung über allfällig nicht verfügbare und damit nicht ausgelieferte Artikel. Nicht gelieferte Artikel werden von AMEPRO GmbH nach Eintritt ihrer Verfügbarkeit nachgeliefert. AMEPRO GmbH behält sich Abweichungen von der Bestellung insbesondere für den Fall vor, dass ein Produkt kurzfristig nicht erhältlich ist.
2.7. Vertragssprache und Vertragsabwicklungssprache ist Deutsch.
3. Preise
3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angebotenen Preise ab Lager, zzgl. USt.
3.2. Wir wickeln unsere Geschäfte ausschließlich als Versendungskauf ab Werk (EXW; vgl. Punkt 6.1 dieser AGB) ab, soweit wir im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Abwicklung vereinbaren. Der Käufer trägt deshalb die Transport-kosten ab Lager (einschließlich der Verladung). Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige Abgaben trägt der Kufer. Wünscht der Käufer eine Transportversicherung, hat er diese auf eigene Kosten abzuschließen.
Verpackungen nehmen wir nicht zurück, ausgenommen sind Paletten.
3.3. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3,5 % hinsichtlich
a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder
b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderun-gen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. bzw. c) der Lohnkosten und sonstigen Kostenfaktoren in den Herstellerländern seit Vertragsabschluss bzw. der letzten Entgeltsanpassung eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der letzten Entgeltsanpassung ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
4. Bonitätsprüfung
4.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft, Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.
4.2. Bei Erstbestellungen kann sich die Lieferzeit wegen zunächst durchzuführender Bonitätsprüfungen geringfügig verlängern.
5. Zahlung
5.1. Sofern nicht auftragsbezogen anderslautende Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware netto fällig. Die Berechtigung zum Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
5.2. Wir sind berechtigt, Aufträge nur gegen Vorauskasse anzunehmen.
5.3. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.
Darüber hinaus gebühren uns bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
5.4. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
5.5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.6. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 7.–.
6. Versandart und Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1. Die Vertragserfüllung durch uns, insbesondere die Art und Weise der Lieferung erfolgt zu den Bedingungen des Incoterm-Codes „EXW“ (ab jenem Abholpunkt, den wir im Zuge des Vertragsabschlusses ausdrücklich bekannt geben).
6.2 Den Vertrag mit dem Transporteur sowie eine allfällige Transportversicherung schließt der Kunde aus eigenem, eigenverantwortlich und auf eigene Kosten ab.
6.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferadresse mit einem LKW/Anhänger angefahren werden kann. Ist die Anlieferung nur mit Kleintransportern möglich, so hat dies der Kunde auf der Bestellung anzugeben. Für das Abladen der Lieferung hat der Kunde auf eigene Kosten die erforderlichen Hilfsmittel, Geräte und Hilfskräfte bereitzustellen.
7. Leistungsfristen und Termine
7.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldetem Verzug durch unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenem Zeitraum, den das entsprechende Ereignis andauert. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren und eine neue Lieferfrist mitteilen. Da-von unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
7.2. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
7.3. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen sind zu-lässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8. Qualität
Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Ware verbessert (z.B. bei Nachfolgemodellen), so ist AMEPRO GmbH berechtigt, das geänderte Produkt zum für dieses geänderte Produkt geltenden Preis zu liefern.
9. Rückgabe/Umtausch
Unsere Waren sind steril verpackte Produkte, Hygieneprodukte und Sonderanfertigungen, sowie Produkte, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden. Sie sind daher generell von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen.
10. Annahmeverzug
10.1. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr zusteht. Die Kosten für die Rücklieferung der betroffenen Ware an uns sowie für die erneute Anlieferung trägt der Kunde.
10.2. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen, die Ware gerichtlich zu hinterlegen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
10.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag steht uns eine Pönale in Höhe von 50 Prozent des für den betroffenen Vertrag vereinbarten Entgelts zu. Bei Sonderanfertigungen beträgt diese Pönale 100 Prozent des für die Sonderanfertigungen vereinbarten Entgelts. Die Geltendmachung von darüber hinausgehendem Schadenersatz bleibt von diesen Vertragsstrafen unberührt. . Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe bzw. von Schadenersatz nach dieser Bestimmung ist vom Verschulden unabhängig.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Die von uns gelieferte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
11.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Jede in einer Weiterveräußerung von Ware während aufrechten Bestehens unseres Eigentumsvorbehalts begründete Kaufpreisforderung gilt bereits jetzt als an uns abgetreten.
11.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
11.5. Der Kunde hat uns von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, bei Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse o-der der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
11.6. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung.
11.7. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und bestmöglich verwerten.
12. Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich hinsichtlich sämtlicher im Rahmen der Geschäftsbeziehung über AMEPRO GmbH und/oder deren Produkte erlangte Informationen zur Geheimhaltung gegenüber Dritten.
13. Gewährleistung
13.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Ein verspätetes Rügen führt zum Verlust des Gewährleistungsanspruches. Die Ware gilt diesfalls als genehmigt.
13.2 Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es AMEPRO GmbH frei, die Gewährleistungsansprüche des Kunden durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelhaften Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren.
13.3 Von der Gewährleistungsplicht nicht umfasst sind insbesondere solche Schäden, die beim Kunden oder einem Dritten durch Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, durch Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungsplicht ist AMEPRO GmbH des Weiteren befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Kunden oder Dritte vor-genommen worden sind.
13.4 Die Verwendbarkeit bestellter Ware für bestimmte Zwecke des Bestellers ist nicht Vertragsbestandteil.
13.5. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt ein Jahr ab Übergabe.
13.6. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels ab-weichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Zeitpunkt wenn der Kunde die Ware in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
13.7. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
13.8. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
13.9. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
13.10. Mängel am Liefergegenstand, die der Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Übergabe an uns schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab ihrer Erkennbarkeit schriftlich gerügt werden.
13.11. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, entbindet uns von jeder Gewährleistungsverpflichtung.
13.12. Die mangelhafte Lieferung oder Proben da-von sind vom Kunden an uns zu retournieren.
13.14. Bei unerheblichem Mangel besteht kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Kunden aus Schadenersatz sind im Übrigen ausgeschlossen.
14. Haftung
14.1. AMEPRO GmbH übernimmt keine Haftung für Fehler in Abbildungen, Preisen, Texten oder wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung.
14.2. Unsere Haftung ist insbesondere auch aus-geschlossen für Schäden durch unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungsvorschriften, durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war.
14.3. Im Übrigen ist jede Haftung der AMEPRO GmbH beschränkt auf den für den konkreten Haftungsfall zur Verfügung stehenden Versicherungsbetrag aus einer durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
14.4. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
15. Datenschutz
15.1. AMEPRO GmbH verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze zur Auftragsabwicklung und zur Pflege der Kundenbeziehungen durch Werbemaß-nahmen. Lediglich zum Zwecke des Versands werden die dafür erforderlichen Daten an die von AMEPRO GmbH oder den Kunden beauftragten Dienstleister weitergegeben.
15.2. Sämtliches von AMEPRO GmbH verwendetes Bildmaterial ist urheberrechtlich geschützt und darf vom Kunden nur mit Zustimmung verwendet wer-den.
15.3. Die Internetseiten von AMEPRO GmbH können Links zu Websites Dritter enthalten. Websites von Dritten können auf Webseiten von AMEPRO GmH verweisen. AMEPRO GmbH übernimmt für solche Websites und deren Inhalt, für deren angebotene Produkte, Dienstleistungen oder andere Angebote sowie für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen keine Verantwortung und distanziert sich von ihnen. Das Aktivieren eines Links erfolgt auf eigene Verantwortung des Benutzers.
16. Salvatorische Klausel
16.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
16.2. Wir, wie ebenso der Kunde verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
17. Allgemeines
17.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss aller Normen, die auf Rechtsnormen fremder Rechtsordnungen verweisen.
17.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
17.3. Erfüllungsort ist der Sitz der AMEPRO GmbH.
17.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz der AMEPRO GmbH örtlich zuständige Gericht.